Auch landen!
Für die Autolandfunktion des Autopiloten ist es meist erforderlich, dass das Flugzeug mit drei Autopiloten ausgerüstet ist.
Die drei Autopiloten müssen zum Zeitpunkt des Einschaltens der Autoland-Funktion fehlerlos funktionieren. Sollte während der automatischen Landung einer der drei Autopiloten ausfallen oder einen anderen Zustand annehmen, als die übrigen beiden Autopiloten, dann wird von der „Mehrheit“ der anderen beiden Autopiloten „demokratisch“ entschieden, welcher Autopilot defekt ist. Dieser Autopilot wird dann ausgeschaltet und der Landeanflug wird mit zwei Autopiloten fortgesetzt. Die automatische Landung darf in diesem Fall – Ausfall während des Anfluges – auch mit nur zwei Autopiloten erfolgen. Der Pilot darf während der automatischen Landung nicht seinen Steuerknüppel berühren. Die automatische Landung erlaubt keinerlei Eingriffe seitens des Piloten. Die automatische Landung wird nur sehr selten durchgeführt, da nach der Landung das Rollen am Boden sehr schwierig ist. Beispielsweise ist es dem Piloten aus seinem Cockpit in einer Höhe von 15 m über dem Boden bei fast Null Metern Sicht unmöglich mit seinem Flugzeug von der Landebahn abzurollen, da er kaum die Mittellinienbefeuerung der Rollbahn erkennen kann. Er muss dann also auf der Landebahn stehen bleiben und darauf warten, dass sich die Sichtverhältnisse verbessern. Die Landebahn ist solange blockiert.